Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendungsbereich
1. Die Minkenberg Medien GmbH erbringt ihre Internet- und Offline-Multimediaprodukte, -dienstleistungen und Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen "Internet und Multimedia". Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen "Internet und Multimedia" finden auf alle Verträge und Abreden Anwendung, die die Minkenberg Medien GmbH mit ihrem jeweiligen Vertragspartner abschließt und gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal explizit vereinbart wurden. Diese Bedingungen gelten mit Aufnahme der ersten Geschäftsbeziehungen mit der Minkenberg Medien GmbH als von dem Vertragspartner für alle weiteren Geschäftsbeziehungen angenommen.
2. Abweichende Geschäftsbeziehungen der Vertragspartner oder Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen "Internet und Multimedia" haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Minkenberg Medien GmbH schriftlich anerkannt werden.
3. Alle über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen "Internet und Multimedia" hinausgehenden rechtsgeschäftlichen Vereinbarungen mit der Minkenberg Medien GmbH bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder sonstige Vereinbarungen gelten nur, wenn eine schriftliche Bestätigung durch die Minkenberg Medien GmbH erfolgt.
§ 2 Vertragsgegenstand
Die Minkenberg Medien GmbH entwickelt und erstellt für Vertragspartner Internet- und Offline-Multimediaprodukte, -dienstleistungen und Dienste, die für eine Nutzung durch den Businesskunden oder Endverbraucher bestimmt sind. Die Internet- und Offline-Multimediaprodukte, -dienstleistungen und Dienste können im Einzelnen insgesamt oder teilweise, je nach zusätzlicher gesonderter Vereinbarung, aus folgenden Leistungen bestehen:
a) Überprüfung des Ist-Zustandes beim Vertragspartner und Feststellung des von der Minkenberg Medien GmbH zu erbringenden Leistungsumfangs (scoping study);
b) Beratung im Rahmen der Definition und Organisation der Geschäftsprozesse des Vertragspartners zu Zwecken der Konzeption und Realisierung einer IT-Unterstützung der Geschäftsprozesse;
c) Konzeption und Design des Internetauftritts des Vertragspartners sowie begleitende Beratung;
d) Umsetzung und Implementierung des Internetauftritts des Vertragspartners sowie begleitende Beratung;
e) Entwicklung und Erstellung der für die Realisierung des Internet-Auftritts erforderlichen Software, eingeschlossen der Nutzung und Modifizierung (customizing) vorbestehender selbstentwickelter Software sowie der Lizenzierung und Modifizierung fremder Software;
f) Fortlaufende oder zeitweise redaktionelle Betreuung und Aktualisierung des Internetauftritts;
g) Bereitstellung des im Rahmen des Internetauftritts für den Vertragspartner generierten Datenbestands auf einem Minkenberg Medien GmbH Server zu Zwecken der Nutzung durch den Vertragspartner über Extranet;
h) Bereitstellung des im Rahmen des Internetauftritts für die Nutzung durch den User erforderlichen Datenbestands;
i) Web-Hosting;
j) Web-Promotion: Bekanntmachung des Internetauftritts in diversen Medien;
k) Logfile-Auswertungen: Statistische Auswertung des Internetauftritts in regelmäßigen Abständen;
l) Schulung des Personals des Vertragspartners;
m) Störungsbeseitigung / Support;
n) Regelmäßige technische Wartung, deren Rhythmus gesondert zu vereinbaren ist.
Der konkrete Vertragsinhalt ergibt sich aus einer separat zu schließenden schriftlichen Vereinbarung oder aus der Auftragsbestätigung der Minkenberg Medien GmbH. Handbücher gehören nur dann zum geschuldeten Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Die Minkenberg Medien GmbH sichert dem Vertragspartner nicht zu, dass mit der Benutzung des Dienstes ein bestimmtes Ergebnis bzw. ein bestimmter Erfolg erzielt wird.
§ 3 Angebote und Vertragsabschluss
1. Angebote der Minkenberg Medien GmbH sind immer freibleibend. Die Minkenberg Medien GmbH ist nicht verpflichtet, Aufträge des Vertragspartners anzunehmen. Soweit nichts anderes bestimmt ist, hält die Minkenberg Medien GmbH sich für 4 Wochen an ihr schriftliches Angebot zum Vertragsabschluß gebunden. Das Vertragsverhältnis kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch die Minkenberg Medien GmbH zu Stande (schriftliche Annahme des schriftlich vom Auftraggeber übermittelten Auftrags).
2. Soweit keine Bereitstellungstermine vereinbart sind, verpflichtet sich die Minkenberg Medien GmbH, die verabredeten Leistungen möglichst schnell nach Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen. Ansonsten gelten die Bereitstellungstermine, wie sie sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder sonstigen schriftlichen Mitteilungen ergeben.
§ 4 Änderung der Vertragsbestimmungen
1. Die Minkenberg Medien GmbH ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen "Internet und Multimedia" mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zu ändern oder zu ergänzen. Der Fristablauf beginnt bei Kenntnisnahme der Änderungen bzw. Ergänzungen durch den Vertragspartner.
2. Widerspricht der Vertragspartner der Änderungsmitteilung innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Änderung als genehmigt.
3. Widerspricht der Vertragspartner innerhalb dieser Frist, werden sich die Parteien innerhalb einer weiteren Frist von 4 Wochen um eine Einigung bemühen. Kommt es zu keiner Einigung innerhalb der Frist, so gilt der Vertrag, in unveränderter Form weiter. In diesem Falle steht der Minkenberg Medien GmbH eine Kündigungsrecht gemäß §16 (2) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen "Internet und Multimedia" zu.
4. Die Minkenberg Medien GmbH wird den Vertragspartner in der Änderungsmitteilung auf diese Rechtsfolgen gesondert hinweisen.
§ 5 Verfügbarkeit der Dienste
1. Soweit die Internetdienste auf einem Server der Minkenberg Medien GmbH oder einem von der Minkenberg Medien GmbH vermittelten Server bereitgehalten werden, stellt die Minkenberg Medien GmbH die Teilleistungen gemäß § 2 g) und h) nach Vereinbarung 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche bereit. Dies stellt jedoch keine Zusicherung der Verfügbarkeit in exakt diesem Umfang dar.
2. Notwendige (z. B. wartungs- oder pflegebedürftige) Betriebsunterberechungen werden dem Vertragspartner - soweit voraussehbar - mit angemessener Frist im Voraus mitgeteilt. Die Minkenberg Medien GmbH behält sich vor, Teilleistungen aus betrieblichen Gründen (z. B. Datensicherung) ohne Vorankündigung zeitweilig einzuschränken.
3. Die Minkenberg Medien GmbH sowie der Vertragspartner nennen eine/-n Ansprechpartner/-in und deren/dessen Vertreter, damit bei Anfragen durch User entsprechend reagiert werden kann.
§ 6 Vertragspartner - Support und Störungsbeseitigung
1. Die Minkenberg Medien GmbH bietet hinsichtlich ihrer Dienste Telefon- bzw. Email-Support für Anfragen der Vertragspartner von Montag bis Freitag zwischen 11.00 und 16.00 Uhr mit Ausnahme von Feiertagen und ausnahmsweiser Schließung aus besonderem Anlass.
2. Auftretende Störungen werden grundsätzlich so schnell wie möglich im Rahmen der technischen Bedingungen auf der Basis gesonderter Supportvereinbarungen beseitigt.
3. Voraussetzung für die reibungslose Störungsbeseitigung ist jedoch, dass der Vertragspartner etwaige Mitwirkungspflichten seinerseits erfüllt, wie beispielsweise die Minkenberg Medien GmbH bzw. deren Erfüllungshilfen ungehinderten Zutritt zu Räumlichkeiten, in denen sich möglicherweise betroffenes Equipment befindet, zu gewährleisten und bei der Störungsanalyse im zumutbaren Umfang mitzuwirken.
4. Kommt der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, werden die hieraus resultierenden verlängerten Ausfallzeiten bei den Reaktionszeiten zugunsten der Minkenberg Medien GmbH berücksichtigt und die Minkenberg Medien GmbH haftet nicht für hierdurch entstehende Schäden.
5. Hat der Vertragspartner die von ihm gemeldete Störung selbst zu vertreten (etwa durch eine Fehlbedienung), so ist die Minkenberg Medien GmbH berechtigt, dem Vertragspartner die ihr durch die Störungsbeseitigung entstanden Kosten gesondert in Rechnung zu stellen. Für einen eventuell entstehenden Schaden haftet die Minkenberg Medien GmbH nicht.
6. Soweit die Dienste auf einem von der Minkenberg Medien GmbH vermittelten Server bereitgehalten werden, stellt die Minkenberg Medien GmbH die technische Supervision und Beratung nach gesonderter Vereinbarung zur Verfügung. Die Verfügbarkeit des Servers richtet sich nach den vertraglichen Bedingungen des jeweiligen Zulieferers.
§ 7 Preise, Preislisten
1. Soweit vertraglich nicht projektorientiert für Internet-, Multimediadienstleistungen und
-produkte auf der Basis eines Angebots vereinbart, erbringt die Minkenberg Medien GmbH ihre Internet-Dienste auf Grundlage der jeweils aktuellen Preise bzw. bestehenden Preislisten zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
2. Die Minkenberg Medien GmbH ist unter den in § 4 genannten Voraussetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen "Internet und Multimedia" berechtigt, die bestehenden Preislisten während einer laufenden Geschäftsbeziehung zu ändern. Mit der Veröffentlichung neuer Preislisten verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Von diesen Preislisten abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
3. Leistungs- und Kommunikationskosten (z. B. Telekom-Gebühren) sind vom Vertragspartner zu tragen. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Minkenberg Medien GmbH.
4. Neben den vorstehend aufgeführten Vergütungen und Kosten, trägt der Vertragspartner alle im Zusammenhang mit einem Projekt für Internet-, Multimediadienstleistungen und -produkte stehenden und bei der Minkenberg Medien GmbH anfallenden Verpackungs-, Versand-, Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sowie Tagesspesen. Diese werden von der Minkenberg Medien GmbH gesondert abgerechnet und - wenn eben möglich - nach Absprache mit dem Vertragspartner wie folgt berechnet und vom Vertragspartner erstattet: Verpackungs- und Versandkosten: pauschal, anteilsmäßig; Fahrtkosten: € 0.50 je Kilometer; Taxikosten: gemäß Beleg; Übernachtungen: gemäß Beleg; Tagesspesen: € 28 / Person.
§ 8 Zahlungsbedingungen
1. Die Zahlungen erfolgen auf der Basis der von der Minkenberg Medien GmbH gestellten Rechnungen bzw. mit dem Vertragspartner vereinbarten Bank-Einzugsverfahrens.
2. Einmalig zu zahlende Entgelte, die sich nach der Erbringung einzelner Teilleistungen richten, werden im Folgemonat abgerechnet und in Rechnung gestellt.
3. Rechnungen werden zur Zahlung unmittelbar mit dem Zugang beim Vertragspartner fällig.
4. Die einer Rechnung zu Grunde liegende Abrechnung gilt vom Vertragspartner als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Zugang der Rechnung beim Vertragspartner schriftlich widersprochen hat. Sofern der Vertragspartner nicht am Bankeinzugsverfahren teilnimmt, hat die Zahlung des Rechnungsbetrages bis zum Ablauf des zehnten Tages nach Zugang der Rechnung zu erfolgen.
§ 9 Zahlungsverzug
1. Werden Zahlungen nicht bis zu dem in § 8 (4) genannten Termin geleistet, tritt Zahlungsverzug ein. In diesem Falle ist die Minkenberg Medien GmbH berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
2. Bei Zahlungsverzug ist die Minkenberg Medien GmbH auch berechtigt, dem Vertragspartner eine Frist von 2 Wochen zu setzen, verbunden mit der Androhung, bei Fristablauf die Vertragserfüllung einzustellen. Lässt der Vertragspartner diese Frist verstreichen, ist die Minkenberg Medien GmbH berechtigt, die Erfüllung des Vertrags einzustellen und den Zugang des Vertragspartners und der über ihn angeschlossenen Internetnutzer zum Dienst zu sperren.
3. Kommt der Vertragspartner im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses oder im Falle einer wiederkehrenden Zahlungspflicht mit der Zahlung seiner Entgelte bei zwei aufeinander folgenden Monaten in Verzug, so kann die Minkenberg Medien GmbH das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
4. Unbeschadet dessen kann die Minkenberg Medien GmbH weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzugs geltend machen.
§ 10 Recht und Nutzung der Dienste
1. Nach Maßgabe der zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages wird dem Vertragspartner das Recht eingeräumt, den von der Minkenberg Medien GmbH bereitgestellten Internet-Dienst im jeweils vertraglich definierten Umfang zu nutzen oder von im Vorhinein bestimmten Benutzern benutzen zu lassen.
2. Das Recht des Vertragspartners, den Internet-Dienst zu nutzen oder berechtige Benutzer zu bestimmen, ist - soweit individuell nicht anders vereinbart wurde – nicht exklusiv und nicht übertragbar und unterliegt den mit dem jeweiligen Vertragspartner vereinbarten Bedingungen.
3. Weder der Vertragspartner noch die von ihm bezeichneten Benutzer sind berechtigt, die durch den Dienst erhaltenen kreativen Leistungen, Informationen, Software oder andere Inhalte außerhalb des vertragsgegenständlichen Internet-Dienstes ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu vertreiben oder zu verkaufen, zu veröffentlichen, anderweitig zu übertragen oder geschäftsmäßig zu verwerten.
§ 11 Software und kreative Leistungen, Gewährleistung
1. Die Minkenberg Medien GmbH ist Inhaber des Urheberrechts an der für den Vertragspartner im Zusammenhang mit dem Dienst selbst entwickelten Software und anderer kreativer Leistungen sowie Inhaber der Nutzungsrechte an der vorbestehenden Software Dritter, die für die Zwecke des Dienstes modifiziert wird.
2. Die Minkenberg Medien GmbH überträgt dem Vertragspartner unter der Bedingung der Bezahlung der der Minkenberg Medien GmbH zustehenden Vergütung das nicht ausschließliche Recht, bestimmte Software und Programmierleistungen im Rahmen des vertragsgegenständlichen Dienstes zu nutzen. Der Source-code der dem Dienst zu Grunde liegenden Software wird nicht übergeben.
3. Der Vertragspartner hat die Lizenzbestimmungen für die jeweilige Software und anderer kreativer Leistungen zu beachten. Der Vertragspartner darf für diese Software insbesondere keine Unterlizenzen vergeben oder Lizenzen für diese Software auf Dritte übertragen. Dies gilt sowohl für von der Minkenberg Medien GmbH entwickelte Software und anderen kreativen Leistungen als auch für Lizenzen in Bezug auf von Dritten erstellte Software und anderen kreativen Leistungen, die die Minkenberg Medien GmbH dem Vertragspartner zur Verfügung stellt.
4. Jeder Versuch, Rechte an der Software und anderen kreativen Leistungen zu übertragen oder Unterlizenzen zu vergeben, verpflichtet den Vertragspartner zu Schadenersatz.
5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Software sowie entsprechende Handbücher und Unterlagen sofort nach Erhalt mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines Kaufmanns zu prüfen und festgestellte Mängel unverzüglich anzuzeigen. Anderenfalls gelten diese als angenommen. Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren oder erst später auftreten, sind der Minkenberg Medien GmbH unverzüglich zur Kenntnisnahme anzuzeigen. Andernfalls ist jegliche Gewährleistung durch die Minkenberg Medien GmbH ausgeschlossen.
6. Die Minkenberg Medien GmbH haftet, soweit die Gewährleistung der Minkenberg Medien GmbH nicht ausgeschlossen ist, nur für unmittelbare Mängel an der von ihr gelieferten Software, Handbüchern und Unterlagen und nicht für deren Folgen während einer Dauer von einem Jahr nach Lieferung. Danach ist jegliche Gewährleistung der Minkenberg Medien GmbH ausgeschlossen. Innerhalb der Jahresfrist auftretende Mängel werden von der Minkenberg Medien GmbH durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Kann der Mangel nicht behoben werden, hat der Vertragspartner ein Recht auf Wandlung oder Minderung. Dies gilt jedoch nur, wenn die Minkenberg Medien GmbH ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegeben wurde oder aber wenn die Minkenberg Medien GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig verweigert hat.
§ 12 Domains des Vertragspartners
1. Domains, die von der Minkenberg Medien GmbH für den Vertragspartner beantragt werden, werden an denic bzw. an die jeweils zuständige internationale Registrierungsstelle für den Vertragspartner delegiert. Der Vertragspartner erhält die Rechte am Domainnamen (Admin-C-Eintrag).
2. Die Minkenberg Medien GmbH verpflichtet sich, die Domain nach ordnungsgemäßer Kündigung durch den Vertragspartner sofort und ohne Bedingungen gegenüber denic bzw. der jeweils zuständigen internationalen Registrierungsstelle freizugeben.
3. Die Minkenberg Medien GmbH hat keinerlei Eigeninteresse an den für ihren Vertragspartner beantragten Domains und wird den Vertragspartner auch bei einer Kündigung unverzüglich seiner weiteren Domaindelegation grundsätzlich unterstützen.
§ 13 Leistungsstörungen
1. Soweit die Minkenberg Medien GmbH kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese ohne Zustimmung des Vertragspartners kurzfristig von der Minkenberg Medien GmbH eingestellt werden. Dem Vertragspartner erwachsen aus der Einstellung dieser Dienste und Leistungen keine Rechte, insbesondere kein Recht auf Schadensersatz oder keine Recht auf eine außerordentliche Kündigung des Vertrags.
2. Die Minkenberg Medien GmbH gewährleistet nicht, dass die Internet- und Offline-Multimediaprodukte, -dienstleistungen und Dienste ununterbrochen und fehlerfrei zur Verfügung steht; insbesondere deshalb, weil die Minkenberg Medien GmbH von einer Mehrzahl anderer Unternehmen (z. B. der Deutschen Telekom AG) abhängig ist und auf diese keinen Einfluss hat. Darüber hinaus gewährleistet die Minkenberg Medien GmbH nicht, dass die Dienste und Dienstleistungen ununterbrochen und fehlerfrei zur Verfügung stehen, wenn der Vertragspartner die Dienste und Dienstleistungen selbst über Extranet gemäß § 2 g) zu Zwecken der Datenaktualisierung nutzt.
3. Kommt die Minkenberg Medien GmbH durch die Nichteinhaltung einer verbindlich zugesagten Frist mit der Bereitstellung der Internet- und Offline-Multimediaprodukte, -dienstleistungen und Dienste in Verzug, kann der Vertragspartner eine Nachfrist von 4 (vier) Wochen mit Rücktrittsandrohung setzten, innerhalb derer die Minkenberg Medien GmbH ihre Leistung zu erbringen hat. Nach Fristablauf ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Leistung nicht rechtzeitig erfolgt ist. Weitere Ansprüche wegen Verzuges sind ausgeschlossen, wenn die Minkenberg Medien GmbH nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
4. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder auf Grund von Ereignissen, die der Minkenberg Medien GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Störungen im Bereich der Telekom, Ausfall von Kommunikationsnetzen usw.) hat die Minkenberg Medien GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu verantworten.
Derartige Umstände berechtigen die Minkenberg Medien GmbH, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
5. Zum Schutz der Vertragspartner ist die Minkenberg Medien GmbH berechtigt, die Erstellung der Internet- und Offline-Multimediaprodukte, -dienstleistungen sowie die Internetdienste kurzfristig zu unterbrechen, wenn der dringende Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung durch Dritte besteht.
§ 14 Pflichten und Obliegenheiten des Vertragspartners
1. Der Vertragspartner stellt die für die Erstellung der Internet- und Offline-Multimediaprodukte, -dienstleistungen und Internetdienste sowie die für den Zugang zum Netz erforderlichen Informationen, Auskünfte, Unterlagen, Einrichtungen und Leistungen bereit.
2. Der Vertragspartner sichert zu, die Erstellung der Internet- und Offline-Multimediaprodukte, -dienstleistungen und Internetdienste der Minkenberg Medien GmbH nicht missbräuchlich zu nutzen, sowie bei der Nutzung die allgemeinen Gesetze einzuhalten und die Rechte Dritter zu wahren.
3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die bereitgestellten Internet- und Offline-Multimediaprodukte, -dienstleistungen und Internetdienste nicht dazu zu benutzen, um Geschäfte oder Tätigkeiten auszuführen, die gesetzlich verboten sind. Die Minkenberg Medien GmbH ist nicht verpflichtet Stichproben oder Kontrollen durchzuführen.
4. Der Vertragspartner wird der Minkenberg Medien GmbH jede Änderung seiner Bestandsdaten (Name, Firma, Adresse usw.) unverzüglich anzeigen.
5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Nutzer- oder Zugangskennung, persönliche Passwörter oder andere Kennungen vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Besteht der begründete Verdacht, dass Unberechtigte von derartigen Kennungen oder Passwörtern Kenntnis erlangt haben oder den Zugang zur Minkenberg Medien GmbH auf andere Weise unrechtmäßig genutzt wird, so ist dies vom Vertragspartner der Minkenberg Medien GmbH unverzüglich mitzuteilen.
6. Der Vertragspartner ist für Texte, Bilder, grafische Darstellungen, Banner und Hyperlinks redaktionell und inhaltlich verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sicherzustellen, dass er
a) Inhaber der/des Domain-Namen(s) ist, sofern dieser nicht von der Minkenberg Medien GmbH für den Vertragspartner angemeldet wurde.
b) durch seinen Internetauftritt nicht in Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Markenrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte eingreift und in der Web-Site keinerlei Inhalte enthalten sind, die gegen solche Rechte Dritter verstoßen können.
c) ggf. das Recht besitzt, in seiner Web-Site dargestellte oder genannte Personen abzubilden und hierdurch Persönlichkeitsrechte Dritter nicht verletzt, soweit nicht die Darstellung oder Nennung auf die Minkenberg Medien GmbH zurückzuführen ist.
7. Der Vertragspartner haftet für die von ihm zur Verfügung gestellten Texte, Bilder, Links und sonstige Inhalte sowie für alle wettbewerbsrechtlichen oder datenschutzrechtlichen Verletzungen. Von eventuellen Ansprüchen Dritter wird der Vertragspartner die Minkenberg Medien GmbH in vollem Umfang freistellen. Insbesondere wird er für den Fall der erforderlichen Rechtsverteidigung die eventuellen Anwaltshonorare und sonstigen Verfahrenskosten tragen und unmittelbar nach Fälligkeit zahlen. Gleiches gilt für den Fall einer eventuellen Strafverteidigung.
8. Der Vertragspartner verpflichtet sich, im oder über den Dienst keinerlei Informationen zu veröffentlichen, die die Rechte anderer Personen verletzen, beeinträchtigen oder beleidigend gegenüber Dritten sein können. Von eventuellen Ansprüchen Dritter aus Persönlichkeits-, Urheber- und Leistungsschutzrechten wird der Vertragspartner die Minkenberg Medien GmbH freistellen. Insbesondere wird er für den Fall der erforderlichen Rechtsverteidigung die eventuellen Anwaltshonorare und sonstigen Verfahrenskosten tragen und unmittelbar nach Fälligkeit zahlen. Gleiches gilt für den Fall einer eventuellen Strafverteidigung.
9. Der Vertragspartner haftet in gleicher Weise für die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte externer Dritter.
10. Verstößt der Vertragspartner gegen eine der vorstehenden Obliegenheiten, wird er die Minkenberg Medien GmbH im Innenverhältnis von allen dadurch entstehenden Schäden, Kosten und Aufwendungen freistellen. Darüber hinaus ist die Minkenberg Medien GmbH berechtigt, wenn ihr Verstöße gegen diese Bestimmungen bekannt werden, und der Vertragspartner nicht abhilft, alle Internet- und Offline-Multimediaprodukte, -dienstleistungen und Internetdienste unverzüglich einzustellen und das Vertragsverhältnis zu kündigen.
11. Der Vertragspartner verpflichtet sich schließlich, der Minkenberg Medien GmbH die betroffenen, technischen Systeme sowie die damit verbundenen Ressourcen rechtzeitig bereit zu stellen. Der Vertragspartner übernimmt, sofern nichts anderes vereinbart ist und dies erforderlich scheint, die Wartung und Datensicherung dieser Systeme und Ressourcen. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Minkenberg Medien GmbH, sollte dies für die Erreichung des Vertragszweckes erforderlich sein, während der Laufzeit dieses Vertrages ständigen Zugang zu dem bestehenden System erhält. Der Vertragspartner wird sicherstellen, dass seine Mitarbeiter im Hinblick auf eine technische Unterstützung im Rahmen ihrer Arbeitszeit zur Verfügung stehen.
§ 15 Haftung und Haftungsbeschränkungen
Für die Haftung der Minkenberg Medien GmbH - gleich aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand - gilt:
1. Die Benutzung der Internetdienste erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Vertragspartners. Die Haftung der Minkenberg Medien GmbH ist ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner den Dienst selbst über Extranet gem. § 2 g) zu Zwecken der Datenaktualisierung nutzt und verändert, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden ausschließlich durch die Minkenberg Medien GmbH verursacht wurde.
2. Die Haftung der Minkenberg Medien GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Die Haftung der Minkenberg Medien GmbH für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertragsuntypische Schäden ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die durch einen Erfüllungsgehilfen oder einen leitenden Angestellten herbeigeführt werden.
3. Die Haftung der Minkenberg Medien GmbH ist auf unmittelbare Schäden begrenzt. Die Minkenberg Medien GmbH haftet nicht für aus dem schadenstiftenden Ereignis entstehende mittelbare bzw. Folgeschäden. Insbesondere haftet die Minkenberg Medien GmbH nicht für einen dem Vertragspartner entgangenen Gewinn.
4. Weiterhin haftet die Minkenberg Medien GmbH für Schadenersatzforderungen nur bis zur Höhe der ihr nach dem zu Grunde liegenden Vertrag für den jeweiligen den Schaden auslösenden Vertragsbestandteil zustehenden Vergütung.
5. Die Minkenberg Medien GmbH haftet insbesondere nicht für Schäden, die
a) durch den Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar
b) wissentlich oder unwissentlich von Dritten
c) durch Rechnerausfall beim Vertragspartner, dessen Subunternehmer, freier Mitarbeiter und Zulieferer, bei Internet-Providern oder Online-Diensten, oder
d) durch Leistungsverzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Vertragspartners oder seiner Subunternehmer, freier Mitarbeiter und Zulieferer oder
e) durch Weisungen des Vertragspartners, insbesondere durch die weisungsgemäße Einrichtung von Links auf Web Sites mit strafbarem Inhalt hervorgerufen werden.
§ 16 Vertragsdauer und Kündigung
1. Soweit nicht anderweitig vereinbart, wird der Vertrag zwischen der Minkenberg Medien GmbH und dem Vertragspartner auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Eine Kündigung muss schriftliche erfolgen. Kündigt der Vertragspartner, so ist die Minkenberg Medien GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen.
Die Minkenberg Medien GmbH muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was die Minkenberg Medien GmbH auf Grund der Aufhebung und anstelle des Vertragsverhältnisses durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft zu erwerben vermag. Dies gilt allerdings nur, wenn die Minkenberg Medien GmbH ausreichend Zeit und Gelegenheit hatte, um einen geschäftlich adäquaten neuen Vertragspartner zu akquirieren.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
3. Die Minkenberg Medien GmbH ist insbesondere dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Vertragspartner mit der Zahlung der Vergütung für zwei Monate in Verzug gerät
oder die Dienstleistungen, Produkte oder Dienste der Minkenberg Medien GmbH unter Verstoß gegen geltendes Recht benutzt.
§ 17 Datenschutz und Geheimhaltung
1. Die Minkenberg Medien GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung aller auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen.
2. Die Minkenberg Medien GmbH macht ihre Vertragspartner hiermit auf die Datenschutzbestimmungen des TDDSG und des MDStV aufmerksam, die die Vertragspartner in Bezug auf die Nutzer ihrer Internetdienste einzuhalten haben.
3. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass die Minkenberg Medien GmbH ihre personenbezogenen Daten - wie Name, Anschrift, usw. - in maschinenlesbarer Form und für Angaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
4. Für eine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Vertragspartners und dessen weiteren Vertragspartnern wird die Minkenberg Medien GmbH die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen einholen.
5. Beide Parteien sind außerdem verpflichtet, Informationen geheim zu halten, sofern bei verständiger Würdigung eine Geheimhaltung geboten ist.
6. Bei Vertragsbeendigung sind alle schriftlich oder auf Datenträgern festgehaltenen Informationen, die im Rahmen dieses Vertrages an den Vertragspartner ausgehändigt wurden, an die Minkenberg Medien GmbH zurückzugeben. Schriftliche Unterlagen sind an die Minkenberg Medien GmbH zu senden, Informationen auf Datenträgern sind in geeigneter Form an die Minkenberg Medien GmbH zu übermitteln.
7. Eine über die Vertragszeit hinausgehende Nutzung der von der Minkenberg Medien GmbH auf den Vertragspartner übertragenen Rechte und übermittelten Informationen ist dem Vertragspartner nicht gestattet.
§ 18 Nennung der Minkenberg Medien GmbH
1. Innerhalb des Internetauftritts und anderer von der Minkenberg Medien für den Vertragspartner erstellten Leistungen, Produkte oder zur Verfügung gestellten Dienste ist der Vertragspartner berechtigt, als Inhaber der entsprechenden Nutzungsrechte aufzutreten - sofern er diese erworben hat.
2. Die Minkenberg Medien GmbH ist innerhalb und auch außerhalb des Internetauftritts und anderer von der Minkenberg Medien für den Vertragspartner erstellten Leistungen, Produkte oder zur Verfügung gestellten Dienste berechtigt, auf ihre Dienste und Leistungen in üblicher und geeigneter Weise hinzuweisen.
3. Die Minkenberg Medien GmbH ist jederzeit berechtigt, von dem Vertragspartner zu verlangen, dass eine Nennung der Minkenberg Medien GmbH, falls nicht vorhanden, möglichst umgehend erfolgt oder, falls vorhanden, auf Wunsch der Minkenberg Medien GmbH unterbleibt.
§ 19 Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses wie auch der Verzicht der Parteien auf die Schriftform bedürfen der Schriftform, wobei Telefax mit Empfangsnachweis der Schriftform genügt.
2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen "Internet und Multimedia" im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist im Wege der ergänzenden Auslegung durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem erkennbaren Parteiwillen und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
3. Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen der Minkenberg Medien GmbH ist der Sitz der Minkenberg Medien GmbH, Roermonder Straße 128 a, 52525 Heinsberg.
4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen "Internet und Multimedia" unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts über den Internationalen Warenkauf (CISG) sind ausgeschlossen.
5. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Heinsberg. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die eben genannten Personen, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofern nach Vertragsabschluss seinen Wohn- und/oder Geschäftssitz aus dem Ausland verlegt oder sein Wohn- und/oder Geschäftssitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§1.
Die Firma Minkenberg Medien GmbH, Roermonder Straße 128 a, 52525 Heinsberg – nachstehend Agentur genannt – verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.
§2.
Die Agentur arbeitet als selbständiges, unabhängiges Unternehmen nach treuhänderischen Gesichtspunkten. Sie ist bemüht, entsprechend der Aufgaben- und Terminvorgabe des Auftraggebers/der Auftraggeberin, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objektivität zu wahren und die Interessen des Auftraggebers/der Auftraggeberin – insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung Dritter – in jeder möglichen Form zu vertreten.
§3.
Die Agentur ist bereit, während der Vertragsdauer kein Produkt eines anderen Auftraggebers/einer anderen Auftraggeberin agenturmäßig zu betreuen, das zu den Produktbereichen oder zu den Dienstleistungen, die diesen Vertrag betreffen, in direktem oder indirektem Wettbewerb steht, falls das vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin gewünscht wird.
§4.
Bei Auftragsdurchführung ist die Agentur verpflichtet, sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin abzustimmen und ihm die Entwürfe für die vorgeschlagenen Kommunikations- und Werbemittel, die eingeholten Kostenvoranschläge, Terminpläne zur Bewilligung vorzulegen. Die Agentur überwacht die ordnungsgemäße Durchführung aller Werbemaßnahmen. Es steht im Ermessen der Agentur, für die Ausführung ihrer Grundleistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Werden von der Agentur im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt, jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnet die Agentur die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit und Kostenaufwand. Wird ein Fremdauftrag über die Agentur abgewickelt, berechnet sie 15% des Auftragswertes als Bearbeitungspauschale. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers/der Auftraggeberin erteilt werden, übernimmt die Agentur gegenüber dem Durchführenden keine Haftung. Die Agentur tritt lediglich als Mittler auf.
§5.
Wird die Agentur mit einer Präsentation beauftragt, so erkennt der/die Beauftragende damit an, dass die Ausarbeitung der Konzeption angemessen zu honorieren ist. Wurde ein Honorar nicht vereinbart, so gelten die branchenüblichen Honorarforderungen. Die Agentur kann in keinem Fall unverbindlich und kostenlos arbeiten, auch nicht bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratungen.
§6.
Wird das Agenturhonorar mit der Mittlerprovision aus dem Schaltvolumen finanziert, so muss das zu Beginn der Konzeptionsfindung genannte Mediaschaltvolumen innerhalb eines Jahres geschaltet werden, um die von der Agentur erbrachten Leistungen zu regulieren. Ansonsten berechnet die Agentur ihren Aufwand entsprechend der in ihrer Preisliste ausgewiesenen bzw. branchenüblichen Beraterhonorare.
§7.
Der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet sich, die Agentur rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet sich, für die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag der Agentur zur Verfügung gestellten Vorlagen wie Fotos, Zeichnungen, Manuskripte, Bilder, Ton-, Film-, Druck-, EDV-Materialien, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlage alle erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz oder sonstige Rechte auf Ihre Kosten ordnungsgemäß zu erwerben. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin garantieren der Agentur, dass die o.g. Vorlagen zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegeben sind und stehen dafür ein, dass sie diese Rechte besitzen. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist verpflichtet, die Agentur von allen Ansprüchen Dritter, die auf der Verletzung dieser Verpflichtung beruhen, freizustellen sowie die Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung zu übernehmen. Die Agentur ist jedoch zu einer Rechtsverteidigung nicht verpflichtet.
§8.
Sofern die Honorierung der Agentur nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht diese nach den Richtlinien des Verbands bzw. auf der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage der Agentur. Im Agenturhonorar sind die Leistungen für Vorbereitung, Planung, Gestaltung, Text enthalten. Separat berechnet werden: Materialien, Reinzeichnungen, Übersetzungen, Fahrkosten, Spesen, Organisations-, Beschaffungs-, Verpackungs- und Versandkosten, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Satz, Zwischenaufnahmen, Reprokosten, Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten und Herstellung von Werbemitteln, Leistungen hinzugezogener Spezial-Unternehmungen (Marktforschung etc.) je nach entsprechendem Aufwand. Die Agentur ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert. Kommt eine von der Agentur ausgearbeitete und vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin genehmigte Konzeption aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch der Agentur davon unberührt. Der Beschaffungs-, Organisations- und Überwachungsaufwand der Agentur wird entweder durch Provisionierung durch den Lieferanten bzw. bei Berechnung durch die Agentur an den Auftraggeber/die Auftraggeberin abzüglich sämtlicher Rabatte und Provisionen plus „Service-fee“ getragen (wie § 4 Abs. 4).
§9.
Ein der Agentur schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn die Agentur die Übernahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt.
§10.
Nutzungs- und sonstige Rechte an den eingereichten Vorschlägen gehen nur insoweit auf den Auftraggeber/die Auftraggeberin über, als dies aus der anfänglichen Aufgabenstellung hervorgeht (Vertriebsgebiet, Auflagen, Zeiträume etc.), ansonsten sind sie gesondert zu regeln.
§11.
Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen wird die Gewähr seitens der Agentur nur nach besonderer Vereinbarung übernommen.
§12.
Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist nicht berechtigt, die von der Agentur im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden, und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.
§13.
Die Agentur haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In anderen Fällen tritt die Agentur ihre Ersatzansprüche gegen den Dritten an den Auftraggeber/die Auftraggeberin ab. Die Agentur selbst haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Terminvereinbarungen werden von der Agentur mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Anderenfalls ist die Agentur lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrags ist ausgeschlossen. Nach der Druckreife-Erklärung “Druckfreigabe“ durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin ist die Agentur von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Auftraggeber/die Auftraggeberin von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung der Agentur. Eine Haftung für wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden, insbesondere ist die Agentur nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen zu lassen. Mehr- oder Minderlieferungen der bestellten Auflagemenge von Druckereien können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
§14.
Mit der Zahlung des Agenturhonorars einschließlich der Lizenz für die Übertragung des Vervielfältigungsrechts erwirbt der Auftraggeber/die Auftraggeberin nur das Recht zur Vervielfältigung der Arbeit im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck. Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich. Auslandsrechte oder Rechte für weitere Auflagen gelten nicht als mitübertragen, sofern nicht eine besondere Vereinbarung erfolgt. Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum der Agentur und sind auf Wunsch in angemessener Frist nach Beendigung des Auftrags zurückzugeben. Für Beschädigungen haftet der Auftraggeber/die Auftraggeberin. Die Agentur ist berechtigt, die von ihr gestellten Werbemittel zu signieren und in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Auftraggeber/der Auftraggeberin hinzuweisen. Die nach den Richtlinien des Verbandesermittlers obligatorischen Belegexemplare sind der Agentur nach Fertigstellung ohne besondere Aufforderung zu übergeben.
§15.
Das Agenturhonorar incl. evtl. verauslagter Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Werbemittelrechnungen und Anzeigenrechnungen sind sofort nach Übermittlung durch die Agentur an den Auftraggeber/die Auftraggeberin rein netto fällig. Zielüberschreitungen werden mit 5% Verzugszinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§16.
Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.
§17.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten, ist der Sitz der Agentur.
1 PRÄAMBEL
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden und der Minkenberg Medien GmbH abgeschlossenen Verträgen, auch soweit sie später ohne ausdrückliche Bezugnahme auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen werden. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen; sie werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn sie von der Minkenberg Medien GmbH schriftlich bestätigt worden sind.
2 ANGEBOTE
2.1 Die Angebote der Minkenberg Medien GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung von Seiten der Minkenberg Medien GmbH zu Stande oder dadurch, dass die Medien GmbH bestellte Leistungen tatsächlich erbringt.
2.2 Alle Angaben über technische Daten sind nur annähernd und verstehen sich mit den üblichen Abweichungen. Angaben über die voraussichtlich für ein Vorhaben des Kunden benötigte Dauer der Inanspruchnahme von Räumen und Geräten sind unverbindlich.
2.3 Etwaige Angaben in Angeboten über Gesamtpreise sind lediglich als annähernde Schätzungen zu verstehen, soweit sie nicht ausdrücklich als Festpreise bezeichnet sind. Der vom Kunden zu zahlende Preis ergibt sich aus dem Umfang der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen.
3 PREISE
3.1 Für die Berechnung sind die zum Zeitpunkt der Leistung durch die Minkenberg Medien GmbH jeweils gültigen Preislisten maßgebend.
3.2 Für Leistungen, die neben den Grundleistungen gesondert im Auftrag oder im Interesse des Bestellers oder aus technischen Gründen erbracht werden, kann die Minkenberg Medien GmbH ein angemessenes Entgelt in Rechnung stellen.
3.3 Alle Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer und setzen voraus, dass der Kunde die zur Bearbeitung oder Überprüfung vorgesehenen Ausgangsmaterialien der Minkenberg Medien GmbH kosten- und spesenfrei zustellt.
4 ZAHLUNG
4.1 Die Minkenberg Medien GmbH ist berechtigt, Vorauszahlungen in angemessener Höhe zu verlangen. Im Übrigen werden sämtliche Zahlungen sofort nach der Leistung, spätestens mit Rechnungsstellung fällig. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Kunde darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen und nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertrag Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
4.2 Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 4% über Bundesbankdiskont zu zahlen, es sei denn, das ein höherer oder niedrigerer Verzugsschaden nachgewiesen wird. Die Minkenberg Medien GmbH ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche dem Kunden geschuldeten Leistungen zurückzuhalten, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen.
4.3 Bei Zahlungsverzug, wesentlicher Vermögensverschlechterung, Zahlungseinstellung oder Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens auf Seiten des Kunden ist die Minkenberg Medien GmbH zum sofortigen Rücktritt von allen mit dem Kunden bestehenden Verträgen berechtigt.
5 LIEFERZEITEN UND TERMINE
5.1 Alle von der Minkenberg Medien GmbH angegebenen Lieferzeiten oder Termine sind keine Fixtermine, werden aber bestmöglich eingehalten. In Fällen höherer Gewalt, Nichtbelieferung durch Lieferanten der Minkenberg Medien GmbH, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und Streiks verschieben, beziehungsweise verlängern sich vereinbarte Termine und Lieferzeiten um die Dauer derartiger Ereignisse. Dauern derartige Ereignisse länger als vier Wochen, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6 VERSAND
6.1 Versendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht in dem Zeitpunkt der Übergabe an die mit dem Transport beauftragte Person auf den Kunden über, auch wenn die Minkenberg Medien GmbH den Transport mit eigenen Fahrzeugen durchführt.
7 HAFTUNG
7.1 Für den Fall schuldhaft verursachter Verluste oder Beschädigung von Originalfilmen, Videobändern oder sonstigen Ausgangsmaterialien, die der Minkenberg Medien GmbH zur Bearbeitung oder Aufbewahrung übergeben worden sind, wird die Haftung der Minkenberg Medien GmbH auf die Neulieferung von Rohfilmmaterial oder unbespieltem Bandmaterial in gleicher Länge der beschädigten oder verloren gegangenen Teile beschränkt.
7.2 In allen anderen Fällen der Haftung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand, wird gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen jede Haftung der Minkenberg Medien GmbH ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer leitenden Angestellten; gegenüber allen Auftraggebern ist die Haftung der Minkenberg Medien GmbH für leicht fahrlässiges Verschulden ausgeschlossen.
7.3 In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen usw. sowie für das Verhalten von Vor- und Zulieferanten haftet die Minkenberg Medien GmbH nicht.
7.4 Schadensersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen.
8 VERSICHERUNG
8.1 Alle der Minkenberg Medien GmbH übergebenen Gegenstände und Materialien werden seitens der Minkenberg Medien GmbH nicht versichert. Es obliegt daher dem Auftraggeber, für einen ausreichenden Versicherungsschutz seines bei der Minkenberg Medien GmbH befindlichen Materials Sorge zu tragen.
9 MÄNGELRÜGEN
9.1 Mängelrügen und sonstige Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen.
9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen der Minkenberg Medien GmbH die beanstandeten Gegenstände ihr oder einem Dritten unverzüglich zur Prüfung zu übersenden.
9.3 Bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen ist die Minkenberg Medien GmbH nur verpflichtet, die Mängel zu beseitigen, soweit ihr das im Rahmen ihres Betriebes technisch möglich ist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückabwicklung des Vertrages. Die Beurteilung von Farben und der geschmacklichen Einschätzung unterliegenden Arbeitsergebnissen unterscheidet sich von Person zu Person. Die Minkenberg Medien GmbH ist deshalb allein zuständig für die Art der Ausführung des Auftrages bezüglich der Abstimmung der Farben bzw. weiterer geschmacklich orientierter Leistungen.
10 BUCHUNG UND STORNIERUNG
10.1 Hat der Kunde Personal, Geräte oder Räume für einen bestimmten Termin bestellt, so hat er die vereinbarten Preise unabhängig von einer tatsächlichen Inanspruchnahme für die vereinbarte Nutzungsdauer zu vergüten. Ist die Dauer der vorgesehenen Inanspruchnahme nicht bestimmt worden, so ist die Vergütung für einen Arbeitstag von 8 Std., jedenfalls für die Zeit bis 18.00 Uhr desselben Tages zu leisten.
10.2 Bei Stornierung der Buchung und auch Ausfall wegen schlechter Witterungsbedingungen o.ä. sind pauschal folgende Ausfallsvergütungen zu zahlen: